Krieg und Medienfreiheit

Von Gerhard Simon (Köln)

Die Medienfreiheit ist ein hohes Gut, ohne sie gibt es keine Demokratie. Dabei ist Medienfreiheit stets die Freiheit der anderen, die meine Meinung nicht teilen. Der Krieg aber ist der Feind der Medienfreiheit. Die Ukraine ist gezwungen, unter den Bedingungen des Krieges den Weg der Demokratie zu wagen. Kann das gelingen, zumal die von Russland gesteuerte Medienaggression ein zentraler Kriegsschauplatz in diesem sogenannten hybriden Krieg ist?

Es sei daran erinnert, dass alle ukrainischen Massenmedien unmittelbar nach der Besetzung der Krim und des östlichen Donbass 2014 abgeschaltet bzw. verboten wurden. Im öffentlichen Informationsraum in den okkupierten Gebieten sollten keine ukrainischen Medien existieren. Von Anfang an spielte also der Medienkrieg eine zentrale Rolle.

Jetzt hat die Ukraine ihrerseits teilweise nachgezogen. Seit längerem sind staatliche russische Radio- und TV-Sender in der Ukraine nicht mehr zu empfangen. Im Mai 2017 wurden nun auch beliebte und populäre russische soziale Netze und Suchmaschinen auf ukrainischem Territorium abgeschaltet. Nach dem empörten ersten Aufschrei der ukrainischen Zivilgesellschaft und vieler Aktivisten scheint sich der Protest in rationalere Bahnen zu bewegen. Es stellt sich nämlich zweierlei heraus: Für die nicht mehr erreichbaren russischen Websites ist leicht Ersatz zu finden. Millionen von Nutzern haben bereits auf Facebook und andere, ukrainische, Netze umgestellt. Der Ukraine droht keineswegs ein Internet-Blackout.

Zum anderen aber räumen auch Kritiker der plötzlichen und von der Regierung unzureichend medial kommunizierten Abschaltung ein, dass die von der Regierung vorgebrachten Argumente begründet sind: V-Kontakte und Odnoklassniki sind ebenso wie Yandex und Mail.ru verpflichtet, den russischen Sicherheitsdiensten Nutzerdaten zur Verfügung zu stellen. Seit Beginn des Krieges haben auch ukrainische Soldaten selbst dem Gegner immer wieder Informationen über die sozialen Netzwerke zugänglich gemacht, manchmal mit fatalen Folgen.

Dennoch bleiben gewichtige Einwände gegen den Erlass von Präsident Poroschenko vom 15. Mai 2017 bestehen, mit dem insgesamt 468 juristische und 1.228 natürliche Personen mit unterschiedlich ausgestalteten Restriktionen und Sanktionen belegt wurden. Sind diese Maßnahmen in allen Fällen ausreichend begründet? Sind sie angemessen? Werden die Sanktionen gerichtlicher Nachprüfung standhalten?

Ein weiteres Argument gegen das jetzige Abschalten russischer Websites lautet: Es war seit langem bekannt, dass die Nutzerdaten russischer sozialer Netze von russischen Sicherheitsdiensten abgefischt und ausgewertet werden. Warum geht die ukrainische Regierung erst jetzt dagegen vor? Schwer nachzuvollziehen ist, dass Präsident Poroschenko seinen persönlichen Account bei V-Kontakte öffentlich mit einem letzten Eintrag schloss, als handelte es sich um den Abschied von einer Spielwiese.

Mit Nachdruck ist von ukrainischen Juristen argumentiert worden, dass der Erlass des Präsidenten nicht ausreichend juristisch abgesichert war. Es hätte zuerst eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden müssen, die wohl jetzt im Nachhinein geliefert wird. Im Übrigen, argumentiert Marina Stavnijchuk, ehemaliges ukrainisches Mitglied der Venedig-Kommission, seien für die Informationssicherheit auf dem Territorium der Ukraine ukrainische Gerichte zuständig, die offenbar bislang nicht angerufen worden sind.

Die spontanen und die weniger spontanen Proteste gegen die Eingriffe der Regierung in die Internetfreiheit haben über die konkreten Argumente hinaus ihren Grund in einem generellen Misstrauen gegenüber der Regierung, deren Ansehen sinkt und sinkt. Manche Kritiker befürchten, das Abschalten von russischen Websites könnte der erste Schritt auf dem Weg zum Ende der Medienfreiheit in der Ukraine überhaupt sein und das Land in Richtung des Putinschen Russlands treiben. Hier zeigt sich, in wie verhängnisvoller Weise der Krieg die Lebensverhältnisse bestimmt, Reformen erschwert und die Ukraine verwundbar macht. Gerade dies aber dürfte im Interesse der Kriegsgegner sein, deren Ziel die Ukraine als failed state ist.

Die restriktiven Eingriffe in das russische Internet gehören also in den Zusammenhang der Verschärfung des Krieges mit Russland. Der Krieg im Donbass geht in das vierte Jahr; täglich sind Tote und Verwundete an der sogenannten Kontaktlinie zu beklagen. Ein Ende ist nicht abzusehen.

Weil die Ukraine keine Möglichkeit hat, an der militärischen Lage Entscheidendes zu ändern, verlagert sich der Krieg zunehmend auf nichtmilitärische Schauplätze, die bislang vom Krieg mehr oder weniger unberührt geblieben waren. Im März 2017 wurde der halblegale Warenverkehr zwischen den okkupierten und den nichtokkupierten Teilen des Donbass per Präsidialerlass verboten, nachdem ukrainische Freiwillige einen Boykott des von ihnen als Schwarzmarkt wahrgenommenen Anthrazithandels durchgesetzt hatten, der offenbar hauptsächlich ukrainischen Oligarchen zugutekam.

Der ukrainisch-russische Sprachenkonflikt verschärft sich durch ein neues Sprachengesetz, das Mindestquoten für die ukrainische Sprache in Fernsehen und Rundfunk vorschreibt. Es ist abzusehen, dass die Restriktionen auch in weiteren Bereichen zunehmen werden, etwa im verbliebenen Personen- und Warenverkehr zwischen der Ukraine und Russland. Es ist im Grunde erstaunlich, dass bislang noch immer visafreier Reiseverkehr besteht. So begünstigt die militärische Pattsituation die zunehmende Konfrontation in nichtmilitärischen Bereichen. Die Ukraine und Russland treten immer weiter auseinander. Die jahrhundertealte Verflechtung der beiden größten ostslawischen Völker geht zu Ende. Wie die Versöhnung nach dem Krieg aussehen kann, liegt in einer unbekannten Zukunft.

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