Völkerrechtliche Aspekte des »Georgien-Krieges« (2008)

Von Otto Luchterhandt

Zusammenfassung
Wer hat den »Georgien-Krieg« angefangen? War es Georgien? War es Russland oder vielleicht Süd-Ossetien? Aus völkerrechtlicher Sicht ist die Antwort auf diese Frage höchst wichtig, denn es gilt im »Modernen Völkerrecht«, d. h. seit etwa 1945, das Verbot des Angriff skrieges. Seine Entfesselung stellt sogar ein völkerrechtliches »Verbrechen« dar, das heute vom Internationalen Strafgerichtshof der Vereinten Nationen verfolgt werden kann, auch wenn natürlich jeder weiß, dass ein Krieg nicht plötzlich ausbricht, sondern viele Verursacher und eine meist lange Vorgeschichte hat, in der alle Konfliktparteien ihre Rolle gespielt haben.

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Analyse

Das »Post-START«-Abkommen: Beweggründe und Auswirkungen

Von Marcin Kaczmarski
Mit dem Amtsantritt der neuen Administration Barack Obamas ist es Russland gelungen, die Rüstungskontrollverhandlungen mit den USA wieder in Gang zu bringen. Das »Post-START« [Strategic Arms Reduction Treaty, Vertrag zur Verringerung der Strategischen Nuklearwaffen]-Abkommen soll Moskau den Status einer globalen Großmacht, strategische Stabilität, die Gleichstellung mit den USA sowie wirtschaftliche und Sicherheitszugewinne bringen. Trotz bestehender Differenzen läuft der neue Vertrag auf eine win-win-Situation hinaus, so dass er sehr wahrscheinlich zustande kommen wird. Dennoch kann man nicht davon ausgehen, dass »Post-START« einen spill-over-Effekt schafft, der die gesamte Dynamik der russisch-amerikanischen Beziehungen verändert. Genausowenig ist nicht garantiert, dass das Abkommen einer weiteren Abrüstung den Weg ebnet. (…)
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