Der Kampf um das Regierungssystem der Ukraine – eine unendliche Geschichte

Von Otto Luchterhandt

Zusammenfassung
Die Unabhängigkeit der Ukraine geht ins zwanzigste Jahr. Dennoch haben es Bürger und politische Eliten nicht vermocht, der Republik eine auf breitem Konsens beruhende Verfassung und ein stabiles Regierungssystem zu geben. Die Spaltung in an Russland orientierte und nach »Europa« blickende Kräfte, welche die politische Kultur des Landes prägt, ist wesentliche Ursache der Instabilität. Der Staat schwankt zwischen den Polen »Präsidialsystems« und »parlamentarische Demokratie«. Die Verfassung (1996) ist ein Kompromiss. Die gleichwohl dominante Präsidialmacht wurde durch die Verfassungsänderung (2004) zwar geschwächt, beherrscht nun aber unter Janukowitsch auch das Parlament. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts (1.10.2010) ebnet den Weg zu einem autoritären Regime à la Putin.

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Analyse

Die ukraine in politikbezogenen länderrankings. Demokratie, rechtsstaat und Bürgerrechte im internationalen Vergleich

Von Heiko Pleines
Eine ganze Reihe von Länderrankings, erstellt von Freedom House, der Bertelsmann Stiftung, Transparancy International und anderen Nichtregierungsorganisationen, versucht, die politische Situation in den Ländern der Welt regelmäßig einer numerischen Bewertung zu unterziehen. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie die Ukraine in diesen Rankings abschneidet. Insgesamt zeigen die Länderrankings, dass die Ukraine sich auf dem nach der Orangen Revolution erreichten Niveau konsolidieren konnte. Insbesondere in den Bereichen Wahlen und Medien waren in Folge der Orangen Revolution in den Rankings deutliche Verbesserungen konstatiert worden. Gleichzeitig verzeichnen sie kaum Fortschritte bei der Qualität des Rechtsstaates und der Bekämpfung der Korruption. (…)
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Kommentar

Die Ukraine vor der Präsidentschaftswahl. Ernste Kandidaten für ernste Zeiten?

Von Claudia Kamke, Kristin Wesemann
Die Ukraine wird, so jedenfalls ist es vorgesehen, am 17. Januar 2010 ein neues Staatsoberhaupt wählen. Sollte kein Kandidat die absolute Mehrheit erringen, kommt es in der Woche darauf zur Stichwahl. Den Termin hatte das Verfassungsgericht im Mai 2009 nach langem Tauziehen festgelegt und er wurde Ende Juni 2009 vom Parlament bestätigt. Zunächst hatte das Parlament für den 25. (…)
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