Der Status eines EU-Kandidatenlandes für die Ukraine: symbolische Bedeutung und praktische Implikationen

Von Iryna Solonenko (Zentrum Liberale Moderne, Berlin)

Zusammenfassung
Reformerfolge im Zuge der Visaliberalisierung und dem EU-Assoziierungsabkommen haben gezeigt, dass die Ukraine sichtbare Reformen umsetzen kann, wenn es effektive Anreizmechanismen gibt.

Nachdem die EU beschlossen hat, der Ukraine den Status eines Beitrittskandidaten zu verleihen, stellt sich nun die Frage, was dies für beide Seiten und für die bilateralen Beziehungen bedeutet. Eine weitere wichtige Frage, über die man nachdenken sollte, ist: Wie sollten wir von hier aus vorgehen, um dieser Entscheidung eine praktische Dimension zu verleihen?

Diese Entscheidung hat in der Tat mehrere Dimensionen. Erstens hat sie eine sehr wichtige symbolische Bedeutung – ein Signal von Seiten der EU, dass die Ukraine in einem geopolitischen Sinne zu Europa gehört. Einerseits ist es eine klare Anerkennung der Subjektivität der Ukraine (da diese Entscheidung die Antwort auf den Beitrittsantrag ist, den die Ukraine Anfang März, nur wenige Tage nach dem Beginn der russischen Invasion, gestellt hat). Andererseits ist es eine klare Botschaft der EU, dass sie die Ukraine nicht als Teil der russischen Einflusssphäre betrachtet. Für die Ukraine sind diese Signale sehr wichtig: 2013–2014, während der Revolution der Würde, zahlten die Ukrainer einen hohen Preis dafür, dass sie das Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnen konnten (dies wurde durch die Revolution der Würde möglich, die 91 Menschen das Leben kostete, um den Präsidenten Janukowytsch zu stürzen, der auf Druck Putins die europäische Integration der Ukraine blockierte). Der Kandidatenstatus ist eine klare Anerkennung der Bestrebungen der Ukraine, als vollwertiges Mitglied der europäischen Staatengemeinschaft angesehen zu werden.

Zweitens ist der Kandidatenstatus ein Instrument zur Förderung von Reformen in der Ukraine. Akademische Forschungen über die EU-Erweiterung haben ergeben, dass die Verleihung des Kandidatenstatus an ein Land proeuropäische, reformorientierte Akteure in diesen Ländern stärkt und so Reformen bewirkt. Das Erreichen neuer Schwellenwerte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft, wie z. B. die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, bietet einen Anreiz für die Durchführung von Reformen. Wir wissen auch aus der Geschichte der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine, dass Reformforderungen, die an bestimmte Anreize geknüpft sind, funktionieren. Dies war der Fall beim Aktionsplan zur Visaliberalisierung. Der Anreiz der Aufhebung der Visumspflicht für Reisen in den Schengen-Raum (die 2017 Realität wurde) und die damit verbundenen Reformforderungen führten zur Entwicklung der Infrastruktur zur Korruptionsbekämpfung und zu wichtigen Schritten bei der Reform des Justizwesens.

Unter diesem Gesichtspunkt können die Bedingungen, die die Europäische Kommission in ihrer Stellungnahme dargelegt hat, als wichtiges Instrument für reformorientierte Akteure in der Ukraine dienen. Die meisten der sieben in der Stellungnahme skizzierten Reformschritte betreffen die Reform des Justizwesens und die Korruptionsbekämpfung. Wenn der politische Wille vorhanden ist, können diese Schritte auch recht schnell umgesetzt werden. Wichtig ist, dass sich die EU das Recht vorbehalten hat, den Kandidatenstatus zurückzuziehen, wenn diese Reformforderungen nicht erfüllt werden. Es bleibt abzuwarten, was daraus folgt.

Drittens erfordern die Erfahrungen der westlichen Balkanländer, d. h. ihr ins Stocken geratener Beitrittsprozess, eine Reform des Erweiterungsverfahrens. Eine der Ideen, die von mehreren Experten/Think-Tanks wie CEPS und ECFR/SWP geäußert wurde, schlägt einen gestaffelten EU-Integrationsprozess vor. Dieser Idee zufolge sollten die EU-Beitrittskandidaten die Möglichkeit erhalten, verschiedenen Sektoren des EU-Binnenmarktes beizutreten, sobald die Anforderungen in bestimmten Sektoren erfüllt sind. Diese Länder sollten auch eingeladen werden, an den Treffen des Rates der EU in verschiedenen Zusammensetzungen ohne Stimmrecht teilzunehmen.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Ukraine bereits Fortschritte in dieser Richtung gemacht hat. Ihr Assoziierungsabkommen mit der EU setzt voraus, dass die Ukraine fast die gesamte Gesetzgebung des Gemeinsamen Marktes der EU in die nationale Gesetzgebung übernimmt. In einigen Bereichen hat die Ukraine bereits erhebliche Fortschritte gemacht. Eine CEPS-Studie von April 2022 zeigt, dass von 26 Kapiteln des Assoziierungsabkommens (die identisch sind mit den Verhandlungskapiteln im Rahmen des Erweiterungsprozesses), die Ukraine in acht Bereichen »gute« oder »recht gute« Fortschritte aufweisen kann, es in 11 weiteren »mäßig gut« vorangeht und dass bei sieben Kapiteln deutliche Verbesserungen erforderlich sind. Der Anreiz, nach Erfüllung der entsprechenden Bedingungen Teilen des Binnenmarktes beizutreten, wird dem Beitrittsprozess Auftrieb verleihen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung der EU, der Ukraine den Kandidatenstatus zu verleihen, einen wichtigen symbolischen Wert hat. Sie bedeutet aber auch den Beginn eines Prozesses, in dem die Ukraine die Chance hat, ihre Reformbereitschaft unter Beweis zu stellen, während die EU bereit sein sollte, konkrete Integrationsanreize zu bieten, bevor ein vollständiger Beitritt zur EU möglich ist.

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