Das neue Terrorbekämpfungsgesetz Russlands vom 10. März 2006

Von Otto Luchterhandt

Zusammenfassung
Russland hat ein Terrorismusproblem, und es ist gewiss nicht nur „hausgemacht“, aber im Umgang mit diesem Problem hat die Präsidialexekutive eine ernste Glaubwürdigkeitslücke. Unter Präsident Putin ist sie eher noch breiter geworden, da er bei der Terrorbekämpfung bisher kaum Erfolge aufzuweisen hat. Am 10. März 2006 ist nun ein neues Terrorismusbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Es ist Teil eines Gesetzespakets, zu dem u. a. auch Novellierungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zählen, vor allem aber das Dekret Präsident Putins vom 15. Februar 2006, welches ergänzende Organisationsmaß- nahmen der Terrorismusbekämpfung, voran die Bildung eines „Nationalen Antiterroristischen Komitees“ unter der Leitung des FSB-Chefs anordnet. Das neue Terrorismusbekämpfungsgesetz strafft und verschärft die bisher geltenden Vorschriften.

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Dokumentation

Das neue Terrorismusbekämpfungsgesetz. Eine Zusammenfassung

Von Otto Luchterhandt
Das Gesetz stellt sich wie sein Vorgänger demonstrativ in den Dienst des Schutzes der vom Terrorismus gefährdeten Menschen, ihrer Sicherheit, ihrer Rechte und Freiheiten und bekennt sich darüber hinaus erstmals zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Antiterrormaßnahmen. Indes haben die Einsätze zur Geiselbefreiung in den spektakulärsten Fällen, also des ‚Nord-Ost‘-Th eaters und der Schule von Beslan, die völlige Missachtung gerade dieses Prinzips und Kernelements von Rechtsstaatlichkeit vor aller Welt demonstriert. Nicht hierauf legt das Gesetz wirklich einen neuen Akzent, sondern auf zwei andere, neue Hauptprinzipien des Antiterrorkampfes, nämlich das Verbot, Terroristen „politische Zugeständnisse“ zu machen, und das Gebot, u. a. mit „gesellschaftlichen und religiösen Vereinigungen zusammenzuarbeiten“ (Art. (…)
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