Russische Orthodoxie und Islam – ein Blick auf die Probleme

Von Said Abdulagatow

Zusammenfassung
Die Beziehungen der Konfessionen zueinander im heutigen Russland werden von vielen Faktoren bestimmt und sind daher sehr komplex. Das wird schon auf der Ebene der Gesetzgebung zu spüren. Die „besondere Rolle“ der Orthodoxie in der Geschichte des russischen Staates, die im Religionsgesetz angesprochen wird, widerspricht der Verfassung und anderen Bestimmungen im Religionsgesetz. Gewiss drücken die Sozialdoktrinen des russischen Islam und der orthodoxen Kirche den Wunsch nach stabilen und freundschaftlichen Beziehungen aus, doch werden in offiziellen Erklärungen führender Personen beider großer Konfessionen antagonistische Töne angeschlagen. Die Beziehungen von Islam und Orthodoxie und Islam in Russland hängen aber auch von den Einstellungen der gewöhnlichen Gläubigen ab. Diese teilen manche Positionen der religiösen Führer, aber keineswegs alle. Dies zeigen die Ergebnisse einer soziologischen Umfrage in den Republiken Dagestan, Tatarstan und in der Stadt Moskau.

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Artikel

Antirevolutionäre Revolutionserinnerungspolitik: Russlands Regime und der Geist der Revolution

Von Il’ja Kalinin
Russlands Führung steht im Jahr 2017 vor einer Herausforderung: Sie muss Erinnerung an die Oktoberrevolution in ein Geschichtsbild verpacken, das Revolutionen als solche ablehnt. Ihre zentrale Botschaft lautet: Versöhnung. Doch es geht nicht um den Bürgerkrieg 1917–1920. Die Vergangenheit ist nur vorgeschoben. Es geht darum, jede Form von Kritik am heutigen Regime als Bedrohung des gesellschaftlichen Friedens zu diffamieren und mit dem Stigma zerstörerischer revolutionärer Tätigkeit zu belegen. (…)
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Analyse

Vorerst gescheitert: »Pussy Riot« und der Rechtsstaat in Russland

Von Caroline von Gall
Die Bilder der »Pussy Riot«-Musikerinnen Nadeschda Tolokonnikowa, Jekaterina Samuzewitsch und Maria Alechina auf der Anklagebank im Moskauer Chamowniki-Gericht gingen um die Welt. Wie kein anderes Verfahren bestimmte der Prozess die politische Debatte in diesem Sommer und rief auch in Deutschland starken öffentlichen Protest hervor. Aus juristischer Perspektive zeigt das Verfahren dagegen nur exemplarisch die bekannten Mängel der russischen Strafjustiz: Die russische Verfassung und die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) werden bei der Auslegung der relevanten Normen nicht beachtet. Die Auseinandersetzung mit den Tatbestandsvoraussetzungen bleibt in Anklage und Urteil an der Oberfläche. Wenn auch in diesem Fall eine politische Einflussnahme nicht nachgewiesen werden kann, fehlt es den politischen Eliten seit langem am erkennbaren Willen, die Strafjustiz zu professionalisieren, die Urteile des EGMR systematisch umzusetzen und die Unabhängigkeit der Justiz deutlich zu verbessern. (…)
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