Geschichtspolitik statt Völkerrecht. Anmerkungen zur historischen Legitimation der Krim-Annexion in Russland

Von Wilfried Jilge (Wien)

Zusammenfassung
Die Unabhängigkeitserklärung der »Autonomen Republik der Krim und der Stadt Sewastopol« sowie das vom 16. März 2014 stellten bereits eine Verletzung des ukrainischen Verfassungs- und Staatsrechts dar. Russland legitimiert die Annexion der Krim aber seinerseits über den Hinweis auf das problematische Referendum vom 16. März 2014. Die russische Führung geht allerdings noch weiter: In Schulbüchern und geschichtspolitischen Darstellungen sucht sie die Ukraine als Staat zu delegitimieren und ihr insbesondere den Anspruch auf die Krim abzusprechen. Bei genauerem Hinsehen erweisen sich aber sowohl die russischen Geschichtsdarstellungen wie die Argumente, mit denen Russland das militärische Eingreifen auf der Krim rechtfertigt, als wenig haltbar.

Einleitung

Die Russische Föderation rechtfertigt die Annexion der Krim unter anderem mit dem Hinweis auf das von den prorussischen Machthabern am 16. März 2014 durchgeführte Referendum, in dem über 96 % der Wählerinnen und Wähler für eine Angliederung der Krim an Russland gestimmt haben sollen. Doch tatsächlich war das Referendum schon deswegen illegal, weil die russische Führung das in der UN-Charta verbriefte allgemeine Gewaltverbot verletzte, das Referendum und die ihm vorausgehende Machtübernahme der prorussischen Separatisten unter der einschüchternden Präsenz nach außen nicht gekennzeichneter russischer Soldaten durchgeführt wurde und von einer freien Willensäußerung daher nicht gesprochen werden kann. Spätestens seit dem 22. Februar – also noch während des sich in Kiew vollziehenden Machtwechsels – verlegte Russland Truppen auf die Krim, die mit Unterstützung von Soldaten der Schwarzmeerflotte in Sewastopol die Halbinsel unter Kontrolle bringen sollten. Wenig später riegelten russische Einheiten in den frühen Morgenstunden das Parlament der Autonomen Republik der Krim (ARK) ab, um – abgeschirmt von Protesten und unter Ausschluss der Öffentlichkeit – die Durchführung einer für die weitere mit Russland eng koordinierte Krimkampagne und die putschartige Machtübernahme der prorussischen Kräfte wichtigen außerordentlichen Sitzung des Krimparlaments zu sichern. Auf der Sitzung wurde dann die Durchführung eines Referendums über den Status der Krim, die Absetzung des amtierenden Ministerpräsidenten Anatolij Mohiljow (»Partei der Regionen«, PdR) und die Wahl des moskauhörigen Sergej Aksjonow von der auf der Krim bis dahin politisch kaum bedeutenden prorussischen Partei »Russkoje Jedinstwo« (»Russische Einheit«) beschlossen. Ende Januar dieses Jahres verriet der ehemalige selbsternannte »Verteidigungsminister« der nicht anerkannten Donezker Volksrepublik, nach eigenen Angaben bis März 2013 Reservist des russischen Geheimdienstes FSB (laut anderen Quellen Mitglied des Nachrichtendienstes GRU der russischen Streitkräfte) freimütig die nähren Umstände der Sitzung vom 27. Januar: »Die Landwehrkämpfer holten die Abgeordneten zusammen, um sie in den Saal zu treiben, damit sie abstimmen. Ich war einer der Kommandeure dieser Landwehr.« Präsident Putin selbst gestand am 16. April im Rahmen einer Fernsehfragestunde, dass russische Einheiten die Kräfte der Selbstverteidigung auf der Krim unterstützt hätten, um die Durchführung des Referendums zu sichern. Die russischen Protagonisten der Krimkampagne geben sich kaum noch Mühe, diejenigen Umstände zu kaschieren, die die Völkerrechtswidrigkeit der Krim-Annexion belegen. Offensichtlich ist sich der Kreml seiner schwachen völkerrechtlichen Position bewusst. Schon deswegen rückten seit April zunehmend geschichtspolitische Argumente in den Vordergrund, um seine Position zu stärken und nicht zuletzt im Rahmen des Schulgeschichtsunterrichts die Einverleibung der Krim wenigstens vor der eigenen Bevölkerung zu legitimieren. Dabei wird in diesem Beitrag als ein Aspekt vor allem der Umgang mit der Geschichte der Krim in der Sowjetzeit behandelt.

De-Legitimierung der territorialen Integrität der Ukraine

Die Annexion der Krim war nicht nur Selbstzweck, sondern diente auch als Hebel, den politischen Einfluss Russlands in der gesamten Ukraine zu sichern. Am Vorabend der in Vilnius geplanten Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der EU und des von Russland aufgrund des drohenden endgültigen Hinwendung der Ukraine zur Europäischen Union entfesselten Handelskrieges stellte der russische Präsident Putin die Existenz einer ukrainischen Nation in Frage um Zweifel an der Existenz eines souveränen Nationalstaats der Ukraine zu nähren und die Ukraine als Kernelement der Einflusszone der von ihm und kremlnahen Ideologen propagierten »Russischen Welt« historisch zu rechtfertigen. Auf dem abschließenden Plenartreffen des Internationalen Diskussionsklubs »Waldaj« am 19. September 2013 bekannte sich Putin zwar zunächst halbherzig zur Unabhängigkeit des Nachbarlandes, gab aber kurz darauf zu bedenken, dass die Wurzeln der Staatlichkeit Russlands jedoch am Dnepr lägen und die mittelalterliche Kiewer Rus den Ausgangspunkt »für die gewaltige Zukunft des russischen Staates« gebildet habe: »Wir haben gemeinsame Traditionen, eine gemeinsame Mentalität, eine gemeinsame Geschichte und Kultur […] In dieser Hinsicht, das möchte ich noch einmal wiederholen, sind wir ein Volk.« In diesem Sinne stellte er in seiner Krim-Rede am 18. März 2014 die Angliederung der Krim in einen direkten Zusammenhang mit der Situation des »Südostens« der Ukraine, wo nach Auffassung Moskaus die »Landsleute« der Russischen Föderation, also russischsprachige oder russische Einwohner die Mehrheit bildeten und nach dem Machtwechsel in Kiew in ihren politischen und sprachkulturellen Rechten bedroht sein. In diesem Sinne zog Putin die Rechtmäßigkeit der Einbeziehung »bedeutender Teile des historischen Südens Russlands in den Bestand der ukrainischen Sowjetrepublik« durch die Bolschewiki nach 1917 in Zweifel, nachdem er schon wenige Tage zuvor kundgetan hatte, dass die Unabhängigkeitserklärung der Ukraine aus dem Jahre 1991 nicht ganz den sowjetischen Normen entsprochen habe. Am 7. April stellte er dann klar, dass es sich bei diesen Gebieten eigentlich nicht um Teile der Ukraine, sondern »Neurusslands« handle und rechtfertigte damit implizit die Ziele der prorussischen Separatisten, die Pseudo-Republiken im Donbass zu einem Staat »Neurussland« zusammenzuschließen.

Die Krim in der UdSSR

Die umfassende Revision der sowjetischen Nationalitätenpolitik dient letztlich der De-Legitimierung der ukrainischen Grenzen und staatlichen Unabhängigkeit, die auf Basis der Souveränisierung der Grenzen der Sowjetrepubliken vollzogen wurde. Da dies auch auf die Russische Föderation und die anderen postsowjetischen Staaten zutrifft, ist diese Argumentation mit einer erheblichen sicherheitspolitischen Sprengkraft verbunden. Das Schlüsselereignis in dieser geschichtspolitischen Strategie bildet der Wechsel der Krim aus dem Bestand der Russischen Föderativen Sozialistischen Sowjetrepublik (RSFSR) in die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik (ukr.: URSR) im Jahre 1954. Im russischen Föderationsrat wird bereits ein Gesetz vorbereitet, das – in Anlehnung an eine ähnliche Initiative des russischen Parlaments im Jahre 1992 – die Übergabe der Krim an die Ukraine aus dem Jahre 1954 als ungesetzlich anerkennen soll, um so laut der Vorsitzenden des Föderationsrates Valentina Matwijenko die »historische und juristische Gerechtigkeit« wiederherzustellen. In den Schulbüchern zur Geschichte der Krim und heutigen populärwissenschaftlichen Monographien wird die Übergabe als illegaler und voluntaristischer Akt oder »zarisches Geschenk« des damaligen sowjetischen Parteichefs Nikita Chruschtschow gebrandmarkt. In dem Schulbuch von W. Schestjakow bildet das Ereignis von 1954 im Kapitel »Die Angliederung der Krim an Russland« den Ausgangspunkt des Narrativs: Chruschtschow habe aus »konjunkturellen Erwägungen« die Krim aus dem Bestand der RSFSR in die URSR übergeben, wobei man »sich nicht für die Meinung der Bewohner der Krim interessiert und eine Reihe sowjetischer Gesetze gebrochen« habe. In anderen Schulbüchern wird darauf hingewiesen, dass – im Unterschied zu 2014 – kein Referendum auf der Krim durchgeführt wurde und somit gegen die sowjetische Verfassung verstoßen worden sei.

Die genauen Gründe der Übergabe der Krim an die Ukraine im Jahre 1954 sind umstritten, und die in der Forschung ernsthaft diskutierten Motive der sowjetischen Führung können hier nicht vollständig dargestellt werden. Tatsächlich hat die internationale Forschung nach 1991 aber nachweisen können, dass die Übergabe kaum als ein einsamer Willkürakt Chruschtschows angesehen werden kann und bei der Entscheidung zur Herstellung einer direkten Landverbindung zum ukrainischen Hinterland sehr wahrscheinlich ökonomische und infrastrukturelle Faktoren den Ausschlag gaben. Es gibt zweifelsohne gute Gründe anzunehmen, dass Chruschtschow »die Ukrainer als Juniorpartner für die Leitung des ›Unternehmens Sowjetunion‹ zu gewinnen suchte« (Andreas Kappeler). Die Übergabe der Krim war sicherlich keine einsame Entscheidung Chruschtschows: Zwischen 1953 und 1956 war dieser noch nicht der unangefochtene alleinige Führer des sowjetischen Staates. Eine solche Entscheidung musste daher kollegial getroffen werden. Dass nach der Meinung der Bevölkerung nicht gefragt wurde, gehört zum Wesen eines totalitären Staates. Die Schaffung von Unionsrepubliken und die Festsetzung ihrer Grenzen waren stets das Ergebnis der Nationalitätenpolitik der Führung der Bolschewiki. Die Meinung der betroffenen Bevölkerung spielte dabei keine Rolle, Referenden oder Umfragen wurden nicht durchgeführt. Das gilt beispielsweise auch für den Austausch von Gebieten zwischen den noch jungen Sowjetrepubliken RSFSR und URSR in den 1920er Jahren im Osten und Nordosten der Ukraine, von denen sowohl kompakt siedelnde Russen als auch Ukrainer betroffen waren. Insgesamt erfüllt die breite geschichtspolitische Debatte der »zarischen Schenkung« vor allem die Verschleierungsfunktion von Geschichtspolitik: Sie soll von der Tatsache ablenken, dass die Russische Föderation nach 1991 die Grenzen der Ukraine samt der Halbinsel Krim als Teil der Ukraine in mehreren völkerrechtlich verbindlichen Verträgen vom russisch-ukrainischen »großen Freundschaftsvertrag« im Jahre 1997 bis zu den – erst 2010 erneuerten – Abkommen über die Stationierung der russischen Schwarzmeerflotte anerkannt und im Budapester Memorandum 1994 garantiert hat.

»Krimfrühling« 2014: Russische humanitäre Intervention zum Schutz der »Landsleute«

Unmittelbar nach der Einverleibung der Krim gaben das russische Bildungsministerium, staatsnahe Bildungsverlage und regierungsnahe historische Gesellschaften sowie kremlnahe nationalistisch-antidemokratische Ideenzentralen (wie der 2012 gegründete und publizistisch im kremlnahen patriotischen Spektrum vorzüglich vernetzte »Isborskij Klub«) um die Geschichte des »Krimfrühling« ergänzte Schulbücher, Broschüren und Monographien zur Geschichte der Krim heraus. Sie sollen die Argumente bezüglich einer völkerrechtswidrigen Annexion der Krim zurückweisen und die Angliederung der Krim als »Wiederherstellung der historischen Gerechtigkeit« legitimieren. Die »Krimrede« von Präsident Putin diente dabei als Richtschnur sowohl bei der Darstellung und Deutung der Ereignisse vom Beginn der Proteste auf dem Kiewer Unabhängigkeitsplatz (»Maidan«) bis zum Vollzug der Annexion der Krim am 18. März 2014 als auch bei der völkerrechtlichen Begründung des »Anschlusses« und der Bedeutung der Krim als russischem Erinnerungsort.

Im Mai 2014 hatte das das russische Bildungsministerium eine Anweisung veröffentlicht, wonach in Schulen bei der Behandlung des im Lehrplan vorgeschriebenen Themas »Krim und Sewastopol: ihre historische Rolle für Russland« die Sichtweise der Regierung gelehrt werden muss. Laut Lehrplan hatte die Annexion »friedenssichernden und humanitären« Charakter und diente dem Ziel, die Krimbevölkerung zu schützen. Der von Nikita Chruschtschow 1954 vollzogene Transfer der Krim von der RSFSR zur URSR sei illegal gewesen. Kritische Stimmen aus der russischen Lehrerschaft kritisierten die Anweisung als Indoktrination und Verpflichtung der Schulen zur Propaganda, da sie unter Schülern eine offene Diskussion der Ereignisse behindere.

In manchen Materialien orientiert sich der Aufbau der Erzählung unmittelbar an ausführlich zitierten zentralen Passagen der Rede Putins. Entlang dieser Linie argumentiert auch das Lehrbuch des Verlages »Russkoje Slowo« mit dem Titel »Die Krim in der Geschichte Russlands«: Durch die Gründung einer »Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik Krim« im Bestand der RSFSR durch die Bolschewiki und die dort vollzogene Förderung der krimtatarischen Kultur im Rahmen der relativ liberalen sowjetischen Nationalitätenpolitik der 1920er Jahre sei die Krim durch die Grenze zur URSR von Neurussland getrennt worden, deren historischer Bestandteil sie gewesen sei. Die Menschen in Neurussland, die sich mit russischer Sprache und Kultur identifizierten, seien ohne Rücksicht auf ihre Meinung einer mächtigen Welle der Ukrainisierung ausgesetzt worden. Auf der Basis dieser Argumente wird die Annexion der Krim in jüngst erschienenen Dokumentationen und Sammelbänden zum »Russischen Frühling« als Auftakt zur Wiedergeburt »Neurusslands« zelebriert und bekannte russische Generäle wie Alexander Suworow (1730–1800), die maßgeblichen Anteil an der Eroberung der Krim hatten, werden als Vorfahren prominenter Separatisten aus dem Donbass in Szene gesetzt.

Ewiges Streben nach Wiedervereinigung? Kollektive Identitäten der Krimbevölkerung

Was für viele Menschen in Russland die Krim ist, ist sicher auch Russland für viele Krimrussen bzw. die russischsprachigen Krimbewohner. Laut der ukrainischen Volkszählung von 2001 lebten damals auf der Krim etwa 2,4 Millionen Menschen, wovon etwa 60 % Russen, ca. 24 % Ukrainer und über 10 % Krimtataren waren, neben einigen weiteren zahlenmäßig kleinen ethnischen Gruppen. Eine deutliche Bevölkerungsmehrheit war russischsprachig (über 78 %), auf Träger der ukrainischen und krimtatarischen Sprache entfielen jeweils etwa 10 %. Ein Großteil der ethnischen Russen und auch ein Teil der russischsprachigen Ukrainer auf der Krim bringt Russland sehr große bis große Sympathien entgegen und fühlt sich der »Russischen Welt« zugehörig.

Ziel der Geschichtspolitik Russlands und der seit Februar/März herrschenden neuen Machthaber auf der Krim ist es, die Russen in der Russischen Föderation und die russischsprachige Mehrheit der Krim als eine integrale Erinnerungsgemeinschaft und soziokulturelle Einheit zu imaginieren, um die Annexion der Krim gleichsam als das selbstverständliche Ergebnis des angeblich seit 1991 beobachtbaren Bestrebens der Bevölkerungsmehrheit der Krim nach einem Anschluss an das Mutterland erscheinen zu lassen. Die geschichtspolitisch als »natürlich« verbrämte »Wiedervereinigung« der Krim mit Russland ist historisch jedoch keineswegs selbstverständlich: Die Geschichte der Krim, die erst 1783 von Katharina der Großen annektiert worden ist, ist multinational und vom Wechsel unterschiedlicher Herrschaften geprägt. Die von Stalin 1944 deportierten und während der Perestrojka in großer Zahl wieder zurückgekehrten Krimtataren, die im 15. Jahrhundert ein politisch differenziertes und kulturell entwickeltes multiethnisches Reich begründet haben (das Krimkhanat), betrachten die Halbinsel als ihre historische Heimat und sehen mehrheitlich ihre autonomen Rechte am besten innerhalb des ukrainischen Staates gewährleistet. In Regionen außerhalb Sewastopols hat sich in den letzten Jahren bereits ein pragmatisches, regionales Krim-Bewusstsein herausgebildet, das sich mit der Zugehörigkeit zur Ukraine durchaus versöhnt hat.

Russische Bevölkerungsmehrheit und Dominanz der russischen Sprache sagen aber noch wenig darüber aus, in welchem Staat die Mehrheit der Krimbewohner leben will. In den letzten Jahren sah eine Mehrheit der Krimbevölkerung in der Ukraine ihr »Vaterland«, wobei das Ausmaß dieser Zustimmung erheblichen Schwankungen unterworfen war und in engem Zusammenhang mit der allgemeinen innen- und machtpolitischen Situation des Landes stand. Laut einer Umfrage des Kiewer Rasumkow-Zentrums stieg diese Zustimmung von 40,1 % im Jahre 2008 auf 71,3 % im Jahre 2011 (2006: 74 %). Der Anteil derjenigen, die eine Angliederung der Krim an Russland befürworteten, war dabei unter Pensionären besonders hoch. So ist es nicht verwunderlich, dass die prorussischen Machthaber auf der Krim gerade diese noch von der Sowjetzeit geprägte Bevölkerungsgruppe besonders gut mobilisieren konnten. Die auf die Beschwörung der vom Maidan ausgehenden faschistischen Gefahr (»Russland oder Faschismus«) und die mit der Angliederung einhergehenden sozialen Wohltaten (Anpassung der Renten an das russische Niveau bzw. ihre spürbare Erhöhung) erzielte im Lichte des durch den Sturz Janukowytschs ausgelösten politischen Vakuums und der damit verbundenen politischen Orientierungslosigkeit unter der Krimbevölkerung eine besondere Wirkung, die durch die bis zum 5. März auf der Krim vollzogene Abschaltung unabhängiger Fernsehmedien und ukrainischer Fernsehkanäle und damit durch die Ausschaltung alternativer Sichtweisen noch gesteigert wurde. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die »Partei der Regionen« (PdR) die Stimmungsmache gegen den faschistischen Maidan bereits seit Ende 2013 in den ihr nahestehenden Medien anheizte: Laut Andrij Klymenko, Chefredakteur der Internetplattform »Blackseanews« und bis Anfang 2014 Mitglied im Expertenrat bei der Regierung der Autonomen Republik Krim (ARK), schlugen die Repräsentanten der PdR auf der Krim bereits unmittelbar nach Beginn der gewaltsamen Zerschlagung der Studentenproteste in Kiew Ende November Empfehlungen von Experten aus, in einen Dialog mit den Demonstranten zu treten und die für die Gewalt Verantwortlichen zu bestrafen. Stattdessen sollten sämtliche Erscheinungen und führende Akteure des Maidan in den regierungsnahen ukrainischen Medien und dem unter Kontrolle der PdR stehenden staatlichen Fernsehkanal der Krim als Ausdruck von Faschismus bzw. eines radikalen ukrainischen Nationalismus dargestellt werden, um den radikalen außenpolitischen Kurswechsel weg von der Europäischen Union bzw. die Anlehnung an Russland zu rechtfertigen.

Das Ergebnis des Referendums vom 16. März selbst hat kaum Aussagekraft, da die Art seiner Durchführung und die einschüchternde Präsenz russischen Militärs nicht einmal ansatzweise die Bedingungen einer freien Willensäußerung erfüllten. In einer vom »Kiewer Internationalen Institut für Soziologie« (KMIS) und der Kiewer Stiftung »Demokratische Initiativen« durchgeführten Umfrage von Mitte Februar 2014 sprachen sich 41 % (Ende 2013: ca. 36 %), also deutlich weniger als die Hälfte der Krimbewohner für eine Vereinigung der Ukraine mit Russland aus. In einer Stichprobenumfrage des Rasumkow-Zentrums vom Dezember 2013 sprechen sich nur 29 % der auf der Krim Befragten für eine Loslösung der Halbinsel von der Ukraine aus. Ein wichtiges Indiz für die Realitätsnähe dieser Zahlen bildet eine am 21. April 2014 veröffentlichte Nachbefragung von Experten und Bürgern auf der Krim, die nach dem Referendum vom »Rat zur Entwicklung der Bürgergesellschaft und der Menschenrechte beim Präsidenten der Russischen Föderation« durchgeführt wurde. Demnach habe eine erdrückende Mehrheit der Bewohner Sewastopols bei einer Wahlbeteiligung von 50–80 % für den Anschluss an Russland gestimmt, wovon sich die Zahlen für die Autonome Republik Krim jedoch deutlich unterschieden: hier hätten 50–60 % bei einer Wahlbeteiligung von nur 30–50 % für den Anschluss gestimmt. Dabei gab auf der Krim weniger die russische Identität oder die Angst vor sprachkultureller Unterdrückung, sondern die ausufernde Korruption der die Krim beherrschenden Donezker Clans aus Reihen der PdR den Ausschlag, die bis Anfang 2014 die Politik auf der Halbinsel kontrolliert hat. Die Untersuchung des russischen Menschenrechtsrates demonstriert, dass bezüglich der politischen Loyalitäten und des kollektiven Bewusstseins der Bewohner Sewastopols und des Gebiets der ARK differenziert werden muss: In der »Heldenstadt« Sewastopol, dem Sitz der »ruhmreichen russischen Schwarzmeerflotte« verbindet sich die russische Kulturidentität mit sowjetischem und russisch-imperialem Stolz. Dagegen hat sich in den Regionen außerhalb Sewastopols in den letzten Jahren bereits ein pragmatisches, regionales Krim-Bewusstsein herausgebildet, das sich in weiten Teilen mit der Zugehörigkeit zur Ukraine allmählich versöhnt hat. Zudem haben sich schon in der Sowjetzeit und vor allem nach 1991 zwischen der Krim und ihrem südukrainischen Hinterland enge kulturelle und wirtschaftliche Verbindungen herausgebildet, die heute für viele kleinere und mittlere Unternehmen wichtig sind.

Fazit

Die Unabhängigkeitserklärung der »Autonomen Republik der Krim und der Stadt Sewastopol« sowie das Referendum vom 16. März 2014 stellten bereits eine Verletzung des ukrainischen Verfassungs- und Staatsrechts dar. Eine genaue Analyse der politischen Stimmung auf der Krim zeigt jedoch, dass im Falle eines unter freien und demokratischen Bedingungen durchgeführten Referendums ein Ergebnis zugunsten Russlands selbst in der Phase der extremen ukrainischen Staatskrise keineswegs selbstverständlich zu erwarten gewesen wäre. Darüber hinaus hätte Russland im Frühjahr 2014 weitaus kostengünstigere Möglichkeiten gehabt, die russische Minderheit effektiv zu unterstützen: Die damals gültige Verfassung der ARK garantiert der Halbinsel in engen Grenzen einige Hoheitsrechte, weswegen die Autonomie in Verhandlungen durchaus ausbaubar gewesen wäre, ohne die staatliche Integrität zu gefährden. Die politischen Voraussetzungen waren gegeben: Die ukrainische Führung war zu Verhandlungen über die Stärkung der Autonomie bereit, während die russische Führung im Lichte der Krise des ukrainischen Staates in einer starken Position war. Vieles deutet daher darauf hin, dass es Putin und seiner Entourage im Frühjahr 2014 kaum um das Wohl der Krimbevölkerung ging; vielmehr diente Putin die Annexion als Hebel, die widerspenstige Ukraine massiv zu destabilisieren, den Einfluss Russlands im Nachbarland zu sichern, den Russen »die Perle des Imperiums« zurückzugeben, um somit sein Hauptziel zu erreichen: Legitimation und Sicherung seiner autoritären Herrschaft.

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