Der neue Patriarch der Russischen Orthodoxen Kirche, Kirill I.

Von Thomas Bremer

Zusammenfassung
Der neue Patriarch der Russischen Orthodoxen Kirche, Kirill I., kommt aus der »Schule« des Leningrader Metropoliten Nikodim, eines der bedeutendsten Kirchenführer der russischen Orthodoxie im 20. Jahrhundert. Die Prägung durch Metropolit Nikodim bedeutet auch, dass der neue Patriarch grundsätzlich für einen Dialog der Kirche mit der »Welt« off en ist; eine solche Off enheit hat er auch schon bewiesen. Allerdings hat Kirill hat seit den 1990er Jahren deutlicher einen russischen Patriotismus an den Tag gelegt. Er war einer der Initiatoren der »Russischen Nationalkonzile«, die seit 1993 unter dem Patronat der Kirche organisiert wurden. Nach seiner Inthronisation steht er vor großen Problemen, die er lösen muss, sowohl im Innern der Kirche wie in ihren Beziehungen nach außen.

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Artikel

Antirevolutionäre Revolutionserinnerungspolitik: Russlands Regime und der Geist der Revolution

Von Il’ja Kalinin
Russlands Führung steht im Jahr 2017 vor einer Herausforderung: Sie muss Erinnerung an die Oktoberrevolution in ein Geschichtsbild verpacken, das Revolutionen als solche ablehnt. Ihre zentrale Botschaft lautet: Versöhnung. Doch es geht nicht um den Bürgerkrieg 1917–1920. Die Vergangenheit ist nur vorgeschoben. Es geht darum, jede Form von Kritik am heutigen Regime als Bedrohung des gesellschaftlichen Friedens zu diffamieren und mit dem Stigma zerstörerischer revolutionärer Tätigkeit zu belegen. (…)
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Analyse

Vorerst gescheitert: »Pussy Riot« und der Rechtsstaat in Russland

Von Caroline von Gall
Die Bilder der »Pussy Riot«-Musikerinnen Nadeschda Tolokonnikowa, Jekaterina Samuzewitsch und Maria Alechina auf der Anklagebank im Moskauer Chamowniki-Gericht gingen um die Welt. Wie kein anderes Verfahren bestimmte der Prozess die politische Debatte in diesem Sommer und rief auch in Deutschland starken öffentlichen Protest hervor. Aus juristischer Perspektive zeigt das Verfahren dagegen nur exemplarisch die bekannten Mängel der russischen Strafjustiz: Die russische Verfassung und die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) werden bei der Auslegung der relevanten Normen nicht beachtet. Die Auseinandersetzung mit den Tatbestandsvoraussetzungen bleibt in Anklage und Urteil an der Oberfläche. Wenn auch in diesem Fall eine politische Einflussnahme nicht nachgewiesen werden kann, fehlt es den politischen Eliten seit langem am erkennbaren Willen, die Strafjustiz zu professionalisieren, die Urteile des EGMR systematisch umzusetzen und die Unabhängigkeit der Justiz deutlich zu verbessern. (…)
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