Neues (und Altes) in Sachen NGO-Gesetz

Von Diana Schmidt

Zusammenfassung
Im April 2006 erschien die erste Ausführungsverordnung zum so genannten NGO-Gesetz. Das war der erste konkrete Schritt, die umstrittenen neuen Registrierungs- und Rechenschaftspfl ichten von Nichtregierungsorganisationen in Russland umzusetzen. Der erste Gesetzesentwurf wurde in Reaktion auf die scharfe Kritik aus internationalen Kreisen und seitens der russischen Zivilgesellschaft in einigen Punkten abgemildert, dennoch verstärkt der neue gesetzliche Rahmen die staatliche Kontrolle über russische und ausländische Organisationen. Die Maßnahmen sind höchst ambivalent, nicht zuletzt weil offi zielle Rhetorik und bürokratische Praxis nicht übereinstimmen. Die Regierung argumentiert mit dem Kampf gegen Terrorismus und Geldwäsche, die Gesetzestexte bieten aber Anlass zur Besorgnis, dass die Regelungen vor allem dazu dienen, die Aktivitäten der Zivilgesellschaft zu behindern. Letztlich ist die Diskussion um „das NGO-Gesetz“ in einem weiter gefassten Kontext zu verstehen – es geht um mehr als um eine bloße Gesetzesänderung und es geht auch nicht nur um NGOs.

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Artikel

Antirevolutionäre Revolutionserinnerungspolitik: Russlands Regime und der Geist der Revolution

Von Il’ja Kalinin
Russlands Führung steht im Jahr 2017 vor einer Herausforderung: Sie muss Erinnerung an die Oktoberrevolution in ein Geschichtsbild verpacken, das Revolutionen als solche ablehnt. Ihre zentrale Botschaft lautet: Versöhnung. Doch es geht nicht um den Bürgerkrieg 1917–1920. Die Vergangenheit ist nur vorgeschoben. Es geht darum, jede Form von Kritik am heutigen Regime als Bedrohung des gesellschaftlichen Friedens zu diffamieren und mit dem Stigma zerstörerischer revolutionärer Tätigkeit zu belegen. (…)
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Analyse

Der Einfluss nichtstaatlicher Akteure auf die regionalen Governance-Strukturen. Das Beispiel Nishnij Nowgorod

Von Kathrin Müller
In der Region Nishnij Nowgorod gibt es verschiedene Verhandlungsplattformen, innerhalb derer staatliche Akteure und NGOs zusammenarbeiten. Dazu zählen u. a. Arbeitsgruppen zur Erarbeitung neuer oder zur Implementierung bereits bestehender Gesetze im sozialen Bereich, die Arbeit in der Gesellschaftskammer, die sich mit Fragen der Zusammenarbeit zwischen Staat und Gesellschaft beschäftigt sowie die gemeinsame Durchführung von Seminaren zur Information der Bürger. Diese Zusammenarbeit steht jedoch in den meisten Fällen unter der Kontrolle des Staates und ist nur einem exklusiven Kreis von loyalen nichtstaatlichen Akteuren zugänglich. (…)
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