Völkerrechtliche Aspekte des »Georgien-Krieges« (2008)

Von Otto Luchterhandt

Zusammenfassung
Wer hat den »Georgien-Krieg« angefangen? War es Georgien? War es Russland oder vielleicht Süd-Ossetien? Aus völkerrechtlicher Sicht ist die Antwort auf diese Frage höchst wichtig, denn es gilt im »Modernen Völkerrecht«, d. h. seit etwa 1945, das Verbot des Angriff skrieges. Seine Entfesselung stellt sogar ein völkerrechtliches »Verbrechen« dar, das heute vom Internationalen Strafgerichtshof der Vereinten Nationen verfolgt werden kann, auch wenn natürlich jeder weiß, dass ein Krieg nicht plötzlich ausbricht, sondern viele Verursacher und eine meist lange Vorgeschichte hat, in der alle Konfliktparteien ihre Rolle gespielt haben.

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Analyse

Russland und die USA: Was kommt nach Sprengköpfen und Ideologien?

Von Fjodor Lukjanow
Der Amtsantritt von Barack Obama hat die Atmosphäre in den Beziehungen zwischen Russland und den USA entspannt, die im Herbst 2008 auf das niedrigste Niveau seit einem Vierteljahrhundert abgesunken waren. Der Beginn der Verhandlungen über einen neuen Vertrag zur Begrenzung der strategischen Atomwaffen, die Einigung über Afghanistan, die Entscheidung Washingtons, die Raketenabwehr in Mitteleuropa nicht aufzustellen sowie eine Annäherung in der Frage des Iran geben Anlass zu Optimismus. Allerdings ist noch immer kein neues Modell für die Kooperation von Moskau und Washington geschaffen worden, das den Realien des 21. Jahrhunderts entspricht und nicht nur ein Echo des Kalten Krieges ist. Zwei Themen, die die Parameter der Beziehungen zwischen Russland und den USA einst bestimmten – nukleare Parität und ideologische Konfrontation – haben ihre frühere Bedeutung verloren. Heute sind beide Mächte daran interessiert, ihre Prioritäten in Hinblick auf regionale Konflikte in Eurasien aufeinander abzustimmen. (…)
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