Liste russischer NGOs, denen auf Grund ihrer Weigerung, sich als »ausländische Agenten« registrieren zu lassen, Sanktionen drohen

I Gerichtsverfahren mit möglichen Geldstrafen:
  1. Assoziation nichtkommerzieller Organisation »Zum Schutz der Wählerrechte GOLOS«. Am 25.4.2013 zu 300.000 Rubel (ca. € 7350) Geldstrafe verurteilt, die Leiterin zu 100.000 Rubel (ca. € 2450).
  2. Zentrum zur Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen Kostroma
  3. Antidiskriminierungszentrum »Memorial«, St. Petersburg
  4. LGBT-Kinofestival »Bok o Bok« (Seite an Seite), St. Petersburg
  5. Regionale gesellschaftliche Organisation zum Schutz der demokratischen Rechte und Freiheiten GOLOS (Teil der Assoziation nichtkommerzieller Organisation »Zum Schutz der Wählerrechte GOLOS«)
II »Anweisung« (russ.: predstawlenije) zur Beseitigung einer Rechtsverletzung – Aufforderung zur Registrierung als »ausländischer Agent« innerhalb eines Monats.

1. Ökologische Baikalwelle, Irkutsk

2. Menschenrechtszentrum »Memorial«

3. Überregionale Assoziation von Menschenrechtsorganisationen »Agora«

4. Zentrum »Panorama«

5. Union »Frauen des Don«, Nowotscherkassk

III Warnung, dass es erforderlich sei, sich als »ausländischer Agent« registrieren zu lassen, bevor einer »politischen Tätigkeit« nachgegangen und eine Finanzierung aus dem Ausland bezogen wird.

1. Komitee der Soldatenmütter Kostroma

2 Gesellschaft der Jäger und Fischer im Gebiet Jaroslawl

3. Demokratisches Zentrum, Woronesch

4. Wolgograder Zentrum zur Unterstützung von NGOs

5. Überregionales Komitee gegen Folter

6. Zentrum zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten

7. »Mensch und Gesetz«; Joschkar-Ola (Republik Marij El)

8. Institut zur Förderung der Presse – Sibirien, Nowosibirsk

9. Gesellschaft zur Hilfe für Mukoviszidose-Erkrankte, Istra (Gebiet Moskau)

10. Sozial-Ökologische Union Amur, Blagoweschtschensk

11. Memorial Rjasan

12. Stiftung »Golos – Ural«, Tscheljabinsk

13. Bürgerkontrolle, St. Petersburg

14. Demokratische Stiftung Ural

15. Transparency International – Russland

16. Menschenrechtskommission »Memorial« in der Republik Komi

17. Gesellschaft der Jäger und Fischer im Gebiet Kirow

18. Menschenrechtsgruppe Ural

19. Murawjowka Park für nachhaltige Entwicklung

20. Jugendumweltorganisation für das Gebiet Murmansk »Natur und Jugend«

21. Stiftung »Golos – Sibiren«

22. Zentrum zur Förderung des Journalismus, Moskau

23. Bürgerstiftung »Kaliningrad«

Elf weitere Warnungen an Umweltschutzorganisationen

1. »Für die Umwelt«, Tscheljabinsk

2. »Grünes Haus«, Chabarowsk

3. Sibirisches Ökologiezentrum, Nowosibirsk

4. »SPOK«, Petrosawodsk

5. Ökologisches Zentrum Kola (Murmansk)

6. Kola-Zentrum zum Schutz der Wildnis, Murmansk

7. Amur-Umweltclub »Ulukitkan«, Blagoweschtschensk

8. Stiftung »Phönix», Wladiwostok

9. Schule der Ökologie des Geistes »Tengri«, Gorno-Altajsk

10. Vereinigung besonderes geschützter Naturgebiete der Republik Altaj, Gorno-Altajsk

11. Zentrum für ökologische Aufklärung der Republik Sacha (Jakutien), Jakutsk

Stand: 15. 05. 2013

Quellen: Youth Human Rights Movement (YHRM) http://yhrm.org/ugent_yhrm/spisok_rossiiskikh_nko_presleduemykh_kak_inostrannye_agenty; AGORA, article20.org http://article20.org/news/spisok-rossiiskikh-nko-presleduemykh-za-otkaz-registrirovats#.UZPoSEoXlqw

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Analyse

Vorerst gescheitert: »Pussy Riot« und der Rechtsstaat in Russland

Von Caroline von Gall
Die Bilder der »Pussy Riot«-Musikerinnen Nadeschda Tolokonnikowa, Jekaterina Samuzewitsch und Maria Alechina auf der Anklagebank im Moskauer Chamowniki-Gericht gingen um die Welt. Wie kein anderes Verfahren bestimmte der Prozess die politische Debatte in diesem Sommer und rief auch in Deutschland starken öffentlichen Protest hervor. Aus juristischer Perspektive zeigt das Verfahren dagegen nur exemplarisch die bekannten Mängel der russischen Strafjustiz: Die russische Verfassung und die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) werden bei der Auslegung der relevanten Normen nicht beachtet. Die Auseinandersetzung mit den Tatbestandsvoraussetzungen bleibt in Anklage und Urteil an der Oberfläche. Wenn auch in diesem Fall eine politische Einflussnahme nicht nachgewiesen werden kann, fehlt es den politischen Eliten seit langem am erkennbaren Willen, die Strafjustiz zu professionalisieren, die Urteile des EGMR systematisch umzusetzen und die Unabhängigkeit der Justiz deutlich zu verbessern. (…)
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Analyse

Frauenrechte und die russische Verfassung. 30 Jahre des Versagens

Von Marianna Muravyeva
Als von 1991 bis 1993 in Russland um die Verfassung gerungen wurde, blieben die Menschenrechte von Frauen weitestgehend außen vor. Der endgültige Verfassungstext garantierte den Frauen gleiche Rechte. Heute, dreißig Jahre später, ist offensichtlich, dass eine solche, minimale Bestimmung den Weg für eine verfassungsrechtliche Vernachlässigung der Menschenrechte von Frauen ebnete. Da Putins Regierung sich der Ideologie »traditioneller Werte« verschrieben hat und seine Politik auf der Grundlage kultureller Souveränität gestaltet, werden Frauenrechte ständig angezweifelt und sind deswegen in Gefahr.
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