Der Reform des Justizsystems: Politisierung und Disziplinierung

Von Halyna Senyk (Kiew)

Zusammenfassung
Die Gerichtsverfahren gegen die ehemaligen Mitglieder der Regierung Tymoschenko wurden von der Partei der Regionen gut geplant und effektiv durchgeführt. Die Vorbereitungen verliefen in enger Zusammenarbeit zwischen der Generalstaatsanwaltschaft, der Präsidialadministration und dem Parlament.

Justizgesetz von 2010

Ungefähr drei Monate vor dem ersten Gerichtsprozess gegen ein ehemaliges Mitglied der Regierung Tymoschenko verabschiedete das ukrainische Parlament ein neues Justizgesetz (siehe auch Ukraine-Analyse Nr. 87). Das Gesetz schrieb eine Machtverschiebung fest – eine Verschiebung vom Obersten Gericht der Ukraine hin zum Obersten Justizrat, einem Organ, das von der Generalstaatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Präsidialadministration und dem Parlament geführt wird –, um die Arbeit von Richtern besser kontrollieren und überwachen zu können. Als der Höchste Richter Wasyl Onopenko das neue Gesetz kritisierte, wurde sein Schwiegersohn verhaftet und gegen seine Tochter ein Untersuchungsverfahren von der Generalstaatsanwaltschaft eingeleitet. Im Anschluss wurde er zu einem Treffen mit Präsident Wiktor Janukowytsch geladen. Daraufhin brachte er seine Unterstützung für das Justizgesetz zum Ausdruck und machte von da an keine öffentlichen Aussagen mehr zum Thema. Kritik an dem Gesetz wurde auch von der Venedig-Kommission des Europarates vorgebracht. Sie bemängelte, dass die ukrainische Regierung die Kommentare der Kommission in Bezug auf die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz ignoriert habe. Als Antwort auf diese Kritik lud Präsident Janukowytsch ein Mitglied der Kommission, Maryna Stawnijtschuk, ein, seine Beraterin für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu werden. Stawnijtschuk nahm das Angebot an, aber das Justizgesetz blieb wie es war.

Der große Einfluss auf die Ernennung und Absetzung von Richtern sowie auf Disziplinarmaßnahmen gegen Richter, der dem Obersten Justizrat zukommt, ist ein wichtiger Faktor bei der zunehmenden Abhängigkeit der Justiz von der Exekutive. Der Oberste Justizrat hat eindeutige politische Vorlieben und der Generalstaatsanwalt sowie zwei seiner Stellvertreter, der Präsidentenberater und der Vorsitzende der Abteilung für Justizreform bei der Präsidialadministration, sind Mitglieder diese Rates.

Die Ukraine hat sich zwar beim Eintritt in den Europarat verpflichtet, die Staatsanwaltschaft zu reformieren, bisher wurde aber noch nichts in dieser Hinsicht unternommen. Das Ergebnis ist, dass der Generalstaatsanwalt eine außerordentlich starke Machtposition hat, vergleichbar mit derjenigen der »Prokuratura« zu Sowjetzeiten. Zu seinen Aufgaben gehört nicht nur die strafrechtliche Verfolgung, sondern auch die allgemeine Überwachung der richterlichen Berufsausübung und der Übereinstimmung mit den richterlichen Berufsstandards sowie die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der richterlichen Arbeit, die in den meisten anderen europäischen Ländern von einem Ombudsmann ausgeübt wird. In der Ukraine gibt es dieses Amt zwar auch, es hat hier aber andere Aufgaben.

Zusätzlich hat der Generalstaatsanwalt eine Kontrollfunktion über den Richterstand erlangt. Die Staatsanwaltschaft eröffnete letztes Jahr nach Aussage des Stellvertretenden Generalstaatsanwaltes 600 Disziplinarverfahren gegen Richter. Insgesamt seien 38 Richter entlassen worden, gegenüber einem Durchschnitt von 6,5 in den letzten Jahren. Wenn der Hintergrund wie behauptet tatsächlich der Kampf gegen Korruption ist, dann verwundert, dass nur einige der Entlassungen auf eine strafrechtliche Verurteilung folgten. Die Richter müssen ihre Unabhängigkeit vom dominierenden Einfluss der Staatsanwaltschaft stark bedroht sehen und die Staatsanwaltschaft sollte ganz sicher nicht für die Disziplinierung der Richter zuständig sein; dadurch wird die Balance zwischen Staatsanwaltschaft und Judikative gestört.

Gerichte der ersten Instanz

Ein Blick auf die Richter des Petschersker Kreisgerichts, die an den Verfahren gegen Mitglieder der Regierung Tymoschenko beteiligt waren.

Oksana Zarewytsch ist die Richterin im Verfahren gegen den ehemaligen Stellvertretenden Justizminister Jewhen Kornijtschuk. Sie nahm auch an den Anhörungen in Verfahren gegen den ehemaligen Innenminister Jurij Luzenko und den ehemaligen Verteidigungsminister Walerij Iwaschtschenko teil. Sie wurde im November 2010 für ihre erste, fünfjährige Amtszeit ernannt.

Serhij Wowk ist einer der vorsitzenden Richter im Verfahren gegen den ehemaligen Innenminister Jurij Luzenko, der gleichzeitig eine Führungspersönlichkeit in der Oppositionspartei Nationale Selbstverteidigung ist, sowie im Verfahren gegen den ehemaligen Verteidigungsminister Walerij Iwaschtschenko. Obwohl Wowk bereits 2011 auf Lebenszeit ernannt worden war, wurde bis vor Kurzem vom Obersten Justizrat wegen angeblichen Betrugs und angeblicher Manipulation beim Landverkauf, über den er in einem Rechtsstreit zu entscheiden hatte, gegen ihn ermittelt. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses war Andrij Portnow, der gleichzeitig Vorsitzender der Abteilung für die Justizreform bei der Präsidialadministration ist. Die Untersuchungen haben bisher noch nicht geklärt, ob Wowk eines der angeblichen Vergehen begangen hat. Indem das Verfahren offengehalten wird, kann mehr Einfluss auf sein Verhalten beim Obersten Justizrat ausgeübt werden.

Rodion Kirejew war einer der vorsitzenden Richter im Verfahren gegen die ehemalige Ministerpräsidentin und Vorsitzende der größten Oppositionspartei Vaterland, Julija Tymoschenko, und wurde vor zwei Jahren für die ersten fünf Jahre ins Amt berufen. Bis zu diesem Zeitpunkt war er Richter in Beresan, einer Stadt mit 17.000 Einwohnern, wo er Fälle von häuslicher Gewalt, Bagatell- und Verkehrsdelikte verhandelte. Er wurde im April 2011 durch Erlass des Präsidenten an das Petschersker Kreisgericht versetzt.

Anna Meduschewska ist Richterin im Verfahren gegen den ehemaligen Innenminister Jurij Luzenko und wurde erstmalig im Februar 2011 ernannt.

Richter werden in der Ukraine erst auf Lebenszeit ernannt, nachdem sie fünf Jahre im Amt waren. Die erste befristete Ernennung erfolgt durch den Präsidenten auf Vorschlag des Obersten Justizrates. Nach diesen ersten fünf Jahren muss die Ernennung auf Lebenszeit durch das Parlament bestätigt werden, wobei befürchtet werden muss, dass hier eher politische als berufliche Erwägungen entscheidend sind. Das gibt den Richtern wenig Raum für Unabhängigkeit von der politischen Exekutivmacht, insbesondere während der ersten fünf Amtsjahre.

Entsprechend Artikel 16-2 der Strafprozessordnung sind die Gerichte zu einer automatisierten Fallvergabe verpflichtet. Dieses Vorgehen soll für eine objektive und unvoreingenommene Zuweisung der Fälle an die verschiedenen Richter sorgen. Ziel ist es, den Richter für einen bestimmten Fall durch das Zufallsprinzip auswählen zu lassen und damit das sogenannte »forum shopping« zu unterbinden, wodurch Richtern, die voreingenommen oder abhängig sind, ein bestimmter Fall zugewiesen würde. Entsprechend einer Antwort des Petschersker Kreisgerichts auf eine Anfrage des Parlaments werden die Unterlagen zur automatischen Fallvergabe jedoch nicht beim Gericht aufbewahrt. Es ist unklar, wie man die Korrektheit der automatischen Fallvergabe unter diesen Bedingungen sichern und kontrollieren soll. Am Petschersker Bezirksgericht in Kiew, in dem aufgrund der Lage der wichtigsten staatlichen Institutionen die meisten Verfahren gegen Politiker früherer Regierungen verhandelt werden, arbeiten 35 Richter. Auch wenn manche nicht qualifiziert sein mögen oder vielleicht keine Sicherheitsüberprüfung für die entsprechende Geheimhaltungsstufe vorweisen können, deutet die Konzentration der Verfahren gegen oppositionelle Politiker in den Händen so weniger Richter doch deutlich darauf hin, dass die computergesteuerte Zufallsvergabe nicht befolgt wurde. Man kann sich darüber wundern, dass die ausgewählten Richter für diese so wichtigen und politisch aufgeladenen Verfahren jung, unerfahren und empfänglich für politischen Druck sind.

Artikel 54 der Strafprozessordnung schreibt vor, dass ein Richter an der Verhandlung einer Strafsache nicht teilnehmen darf, wenn die Prozedur seiner Zuweisung nicht beachtet wurde. Es ist eine Verletzung des nationalen Rechts, wenn die Richter nicht durch das computergesteuerte Zufallsverfahren ausgewählt werden – Konsequenz wäre die Disqualifizierung des Richters.

Berufungsgerichte

Eine interessante Situation ist in Bezug auf die Kontrolle der Richter der Berufungsgerichte entstanden. Sie unterstehen ebenfalls der Kontrolle der Generalstaatsanwaltschaft. Dementsprechend hat der Stellvertretende Generalstaatsanwalt Renat Kusmin, der auch Mitglied des Obersten Justizrates und Betreuer der Berufungsrichter ist, in den Verfahren gegen die ehemaligen Mitglieder der Regierung Tymoschenko die Liste der Anklagepunkte in allen Verfahren bestätigt. Kusmin sowie sein Kollege, der Stellvertretende Generalstaatsanwalt Mykola Hawryljuk, ereifern sich auch des Öfteren über Richter, die der Position des Generalstaatsanwalts widersprechen und initiieren Strafverfahren gegen diese.

Ein bemerkenswertes Beispiel für die Verwundbarkeit von Richtern an Berufungsgerichten war die Einleitung eines Strafverfahrens gegen drei Richter des Kiewer Berufungsgerichtes, weil sie eine Entscheidung des Petschersker Bezirksgerichts aufgehoben hatten, die die Verlängerung der Haft des ehemaligen Vorsitzenden der Zollbehörde Taras Schepitko vorsah. Die offizielle Begründung des Obersten Justizrates lautete, dass die Berufungsrichter »voreingenommen« gewesen seien und die »Fakten nicht berücksichtigt« hätten.

Um weitere »Versuche« zur Freilassung von Mitgliedern der Tymoschenko-Regierung zu unterbinden, hat das Kiewer Berufungsgericht ein ganzes Gremium von Richtern ausgetauscht – eben jene Richter, die für die Prüfung der Entscheidungen des Petschersker Bezirksgerichts zuständig sind. Sechs dieser acht derzeit am Kiewer Berufungsgerichts beschäftigten Richter sind erst im Frühjahr 2011 ernannt worden. Vorher arbeiteten sie in verschiedenen Gerichten der ersten Instanz und haben keinerlei Erfahrung mit der Bearbeitung von Berufungsklagen. Zu den anderen beiden Richtern gehört Wiktor Glynyanyj, der seit 1998 in diesem Gericht arbeitet. Er hat den Ruf eines Richters, der noch nie eine Entscheidung getroffen hat, die nicht mit den Anklagepunkten der Generalstaatsanwaltschaft übereingestimmt hätte. Die Strafkammer des Kiewer Berufungsgerichts wird von der Richterin Marija Pryndjuk geleitet, die diese Position erhielt, nachdem sie Oleksij Pukatsch, den Hauptverdächtigen im Fall der Enthauptung des Journalisten Heorhij Gongadse, auf freien Fuß gesetzt hatte. Der ehemalige ranghohe Polizist nutzte die Gelegenheit, sich für mehr als fünf Jahre der Justiz zu entziehen.

Die Regierung setzt auf junge und unerfahrene Richter, die leicht darauf trainiert werden können, das Recht an die Bedürfnisse der regierenden Elite anzupassen. Aber wenn diese jungen Richter »Fehler« machen und die Verfahren letztlich vor das Oberste Gericht kommen, hat die Regierung schon dafür gesorgt, dass sich zumindest die Richter des Obersten Gerichts entsprechend ihrer Erfordernisse verhalten.

Das Oberste Gericht der Ukraine

Der Oberste Justizrat hat ein Entlassungsverfahren gegen vier Richter des Obersten Gerichts eingeleitet. Ihnen wird vorgeworfen den Richtereid verletzt zu haben. Das Verfahren wurde vom Stellvertretenden Generalstaatsanwalt Mychaylo Hawryljuk initiiert. Drei weitere Richter, darunter auch der damalige vorsitzende Richter Wasyl Onopenko wurden vom Obersten Justizrat auf Antrag von Abgeordneten der Partei der Regionen wegen angeblichen Eidbruchs in den Jahren 2004 und 2008 überprüft. Zusätzlich wurden gegen Richter der Strafkammer des Obersten Gerichts Disziplinarmaßnahmen eingeleitet.

Der Grund für die disziplinarische Überprüfung dieser Obersten Richter war folgender: Am 29. Dezember 1999 schuf das Verfassungsgericht die Todesstrafe in der Ukraine ab. Bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes über die Ersetzung der Todesstrafe durch lebenslängliche Haft im April 2000, war die schwerste Strafe im Strafgesetzbuch eine 15-jährige Haftstrafe. In der Zeit zwischen Ende Dezember 1999 und April 2000 wurden daraufhin des Mordes für schuldig Befundene von den Gerichten zu unterschiedlichen Strafen verurteilt: einige zu 15 Jahren, andere bekamen lebenslänglich. Deshalb erhielt das Oberste Gericht viele Berufungsklagen in Bezug auf die Ersetzung der abgeschafften Todesstrafe durch lebenslängliche Haft bevor diese Teil des ukrainischen Strafgesetzes geworden war. Das Oberste Gericht ging davon aus, dass das einzig legitime Strafmaß nach Abschaffung der Todesstrafe und vor der Einführung der lebenslänglichen Haft die 15-jährige Haft war. Diese Entscheidung der Obersten Richter war Auslöser für die Disziplinarverfahren gegen sie durch den Obersten Justizrat.

Entsprechend dem Gesetz zum Gerichtssystem von 2010, gehören dem Obersten Gericht 48 Richter an. Alle Entscheidungen, die das Funktionieren dieses Gerichtes betreffen, werden von den Richtern in Plenarsitzungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Richter entschieden. Am Vorabend der Wahl des neuen Vorsitzenden des Obersten Gerichts manifestierte der Oberste Justizrat seine Kontrolle über die Obersten Richter, indem er Disziplinarverfahren gegen acht Richter wegen Verletzung des Richtereides initiierte. Seit der Wahl eines neuen Vorsitzenden, der für beide Seiten – die Regierung und die Obersten Richter – akzeptabel war, liegen diese Verfahren jedoch auf Eis.

Wie die Wahl des Präsidenten des Obersten Gerichts im Dezember 2011 gezeigt hat, bleibt das Oberste Gericht zunächst unabhängig, denn es wählte einen der erfahrensten Richter, einen engen Verbündeten des vorherigen Präsidenten Wasyl Onopenko, der zudem als frei von Regierungseinflüssen gilt. Das einzige Problem mit dem neuen Präsidenten ist, dass er in diesem Jahr bereits 65 Jahre alt wird und dann laut Gesetz aus dem Amt scheidet – die Richter des Obersten Gerichts müssen also abermals Wahlen abhalten.

Das Verfassungsgericht der Ukraine

Das 1992 gegründete Verfassungsgericht ist im Laufe der Jahre nicht zu einer Institution zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit, einem Garant der Verfassung oder einem Vermittler der EU-Integration geworden. Das Gericht wird heute vom Präsidenten des Landes kontrolliert, es ist eine semi-legale Institution, deren Entscheidungen oftmals nicht nur den eigenen, früheren Entscheidungen widersprechen, sondern auch der ukrainischen Verfassung.

Zu Beginn seiner Existenz war das Verfassungsgericht relativ ausgewogen und unabhängig, denn die Richterernennung war zwischen Präsident, Parlament und Richterkongress (das höchste Vertretungsorgan der Richterschaft) aufgeteilt. Nach den Verfassungsänderungen durch eine absolute Parlamentsmehrheit im Jahr 2004 wurde die Ukraine zu einer parlamentarischen Republik mit einem Ministerpräsidenten, der von der Mehrheitspartei im Parlament oder einer Koalition gewählt wurde. Im Jahr 2010 erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungsänderungen von 2004 für verfassungswidrig und hob sie auf – die Ukraine entwickelte sich zu einem autoritären Staat mit einem Präsidenten, der gleichzeitig Vorsitzender der Mehrheitspartei im Parlament ist und einen Ministerpräsidenten aus seiner eigenen Partei ernennt. Derzeit gehören 16 der 17 Regierungsmitglieder der Partei der Regionen an und sieben von ihnen sind aus Donezk, also der Region aus der auch Janukowytsch und die Top-Leute seiner Partei stammen. So werden die Exekutive und die Legislative von der gleichen Person angeführt und die Judikative ist ins Hintertreffen geraten.

Die Präsidialadministration und die Generalstaatsanwaltschaft etablierten die Kontrolle über das Verfassungsgericht sobald Janukowytsch 2010 gewählt war. Diese Kontrolle ist entscheidend im Kontext politischer oder rechtlicher Auseinandersetzungen, da das Verfassungsgericht hier die letzte Entscheidungsinstanz ist. Der Favorit der Partei der Regionen und ebenfalls aus Donezk stammende Anatolij Holowin wurde im Juli 2010 zum Präsidenten dieses Gerichts gewählt. Das Amt des Präsidenten des Verfassungsgerichtes ist nicht nur eine nominelle Position, sondern erlaubt dem Amtsinhaber zu entscheiden, wann welche Fragen vom Verfassungsgericht geprüft werden. Holowin hatte vorher beim Geheim- und Sicherheitsdienst in der Region Donezk und später als Stellvertretender Generalstaatsanwalt gearbeitet. Im Folgenden schlug der Präsident Serhij Winokurow als Stellvertretenden Präsidenten des Verfassungsgerichts vor, ebenfalls ein ehemaliger Stellvertretender Generalstaatsanwalt. Der Gerichtspräsident und sein Stellvertreter haben weniger als drei Jahre Erfahrung mit der Arbeit als Richter, aber sie haben definitiv bei der Generalstaatsanwaltschaft gelernt Befehle zu befolgen.

Unter der Präsidentschaft Holowins begann das Verfassungsgericht Entscheidungen zu bestätigen, die es dem Präsidenten erlaubten eine systematische Kontrolle über die Justiz aufzubauen. Es wäre nicht richtig zu behaupten, dass Richter in der Ukraine bis dahin frei und unabhängig vom »Telefonrecht« (telefonnoe prawo) gewesen seien, ausgeübt von der Exekutive. Allerdings haben die jüngsten Reformen das Recht der Exekutive zur Richterkontrolle und zur Abstrafung von Richtern fixiert, insbesondere wenn diese versuchen sich gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft zu stellen. Vorher hatten die Richter Möglichkeiten zur Selbstverwaltung und das Oberste Gericht ein bedeutendes Spektrum an Möglichkeiten zur Kontrolle und Organisation der Judikative in der Ukraine.

Niedergang der Unabhängigkeit der Justiz

Das Verfassungsgericht der Ukraine hob die Verfassungsänderungen von 2004 auf, angeblich wegen der Verletzung des Abstimmungsverfahrens im Jahr 2004 und stellte dadurch automatisch die Verfassung von 1996 wieder her. Das Verfassungsgericht ignorierte, dass die Änderungen ein Teil der Verfassung waren und dass das Gericht nicht die Befugnis hatte, die Verfassung zu prüfen. Das Verfassungsgericht, das geschaffen worden war, um die Rechtsstaatlichkeit zu sichern und die Verfassung zu wahren, änderte eben jene Verfassung ohne zu zögern. Im Ergebnis erlangte Janukowytsch die autoritäre Führung im Land. Das Verfassungsgericht hat somit bestätigt, dass die Verfassung das Ergebnis von Aktivitäten einer situationsbedingten politischen Mehrheit ist und wenig mit einem breiten gesellschaftlichen Konsens zu tun hat, der von Dauer sein sollte und rigoros geachtet werden müsste.

Das Verfassungsgericht erkannte dem Präsidenten des Weiteren das Recht zu, Gerichte der allgemeinen Jurisdiktion aufzulösen, obwohl die Verfassung nur das Recht auf Gründung solcher Gerichte vorsieht. Diese Entscheidung verstößt ebenfalls gegen die Verfassung, da diese die Unabhängigkeit der Richter sowie ihr Recht zur Selbstverwaltung festlegt.

Darüber hinaus sah es das Verfassungsgericht als verfassungskonform an, unbegrenzt oft über die Besetzung einer lebenslangen Richterstelle abzustimmen, wenn das Parlament sich nicht im ersten Durchgang auf den vom Präsidenten vorgeschlagenen Kandidaten einigen kann. Das Gericht gab also seinen Segen für die Druckausübung auf das Parlament, damit es den erwünschten Kandidaten bestätigt.

Außerdem hat das Verfassungsgericht das Recht der Staatlichen Gerichtsverwaltung anerkannt, die Anzahl der Richter in den Gerichten festzulegen sowie das Recht des Präsidenten, Richter von einem an ein anderes Gericht zu versetzen. Janukowytsch hat dieses Recht erfolgreich genutzt, indem er junge, unerfahrene und beeinflussbare Richter eingesetzt hat, die nun die Fälle der Mitglieder der Regierung Tymoschenko entscheiden sollen – und das sogar schon vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts, das ihn zu diesen Versetzungen berechtigte.

Das Verfassungsgericht erkannte schließlich das Recht des Obersten Justizrates an, alle Beschwerden gegen Entscheidungen der Richterlichen Qualifizierungskommission, die sich auf die Qualifizierungsurkunden von Richtern beziehen, zu prüfen und überließ dem Rat die letztendliche Entscheidung über die Kandidaten, die zur Richterwahl stehen. Der Oberste Justizrat kann Richter auf Verwaltungspositionen in kommunalen, Berufungs- und Spezialgerichten einsetzen und entlassen, er kann jede Entscheidung der Qualifizierungskommission prüfen. Das Verfassungsgericht bestätigte das Recht des Obersten Justizrates die Judikative zu kontrollieren und zu überwachen. Diese Entscheidung steht in Widerspruch zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts von 2004, in der das Gericht Artikel 126 der Verfassung weiter ausführt, der die Unabhängigkeit der Richter bei der Ausübung ihrer beruflichen Pflichten garantiert. Darin wird die Verhinderung jeder Aktivität, die die Unabhängigkeit der Richter durch staatliche Stellen, Institutionen, Organisationen, lokale Regierungen, deren Beamte und Angestellte, Individuen und Rechtspersonen behindern könnte, vorgeschrieben. Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts sind verbindlich auf dem Gebiet der Ukraine, sie sind endgültig und können nicht aufgehoben werden. Das Verfassungsgericht selbst hat allerdings bewiesen, dass jede Entscheidung aufgehoben, geprüft und neu entschieden werden kann, wenn man es nur wirklich will.

Übersetzung aus dem Englischen von Judith Janiszewski

Lesetipps / Bibliographie

  • von Gall, Caroline: Die Entwicklung der ukrainischen Justiz unter Janukovič, in: Jahrbuch für Ostrecht, 2011, Bd. 52/2.
  • The Danish Helsinki Committee for Human Rights: Legal Monitoring in Ukraine: Preliminary Report on the trials against former Minister of Interior Yurij Lutsenko and former First Deputy Minister of Justice Yevhen Korniychuk, April 2011, http://www.helsinki-komiteen.dk/Helsinki-gammel/downloads/LM-Ukraine.pdf
  • The Danish Helsinki Committee for Human Rights: Legal Monitoring in Ukraine II, Second Preliminary Report based on the investigations and trials against former Prime Minister Yulia Tymoshenko, former acting Minister of Defence Valeriy Ivashchenko, former Minister of Interior Yurij Lutsenko and former First Deputy Minister of Justice Yevhen Korniychuk, August 2011, http://helsinki-komiteen.dk/Dokumenter/LM-Ukraine,%20II.pdf
  • Hammarberg, Thomas, Commissioner for Human Rights of the Council of Europe, following his visit to Ukraine from 19 to 26 November 2011: Administration of justice and protection of human rights in the justice system in Ukraine, 23.2.2012, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1909623

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